Noch wenige Restplätze: Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre KirUm-Netzwerk“ am 22/23. September 2023 in Stuttgart

Jetzt hier anmelden: Teilnehmer auf 100 begrenzt!
Anmeldefrist verlängert …
In diesem Jahr jährt sich zum 20. Mal der Abschluss eines Förderprojekts der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), das den Startschuss gegeben hat für die Verbreitung des kirchlichen Umweltmanagements in Deutschland, später in der Schweiz und teilweise auch in anderen Ländern.

Aus dem im November 2003 gestarteten Pilotprojekt „Netzwerk
Kirchliches Umweltmanagement (KirUm)“ entstand in 20 Jahren eine lebendige ökumenische Bewegung, die das kirchliche Umweltmanagement über die Jahre gemeinsam weiterentwickelt und verbreitet hat.

Heute gibt es hunderte kirchliche Einrichtungen und Gemeinden mit einem Umweltmanagementsystem mit beeindruckenden Projekte und Erfolgen – über 1.000 kirchliche Organisationen haben sich seither zertifizieren lassen. Nicht zuletzt sind aus dem KirUm-Netzwerk der Grüne Gockel/Hahn/Güggel und die Kirchlichen Umweltrevisor:innen hervorgegangen.

Hier alle wichtigen Informationen mit dem Programm-Ablauf der Jubiläums-Veranstaltung.

Ampelkoalition hat die Wärmewende von 2024 auf 2029 verschoben – was sind die Folgen für Hausbesitzer und die Klimapolitik?

Wirtschaftsminister Habeck war angetreten, das Heizen von Räumen rasch nachhaltiger zu machen und die CO²-Emissionen zu senken. Doch auf Druck der FDP wurden nun fast alle verbindlichen Regeln verschoben.
Hier ein in meinen Augen gut recherchierter und zusammengefasster Überblick von Christian Schwägerl über die Folgen für Hausbesitzer und die Klimapolitik insgesamt zu den wichtigen Fragen:
* warum ist die Wärmewende so wichtig?
* was wollte Wirtschaftsminister Habeck ursprünglich durchsetzen?
* woher kam der Widerstand gegen Habecks Pläne?
* worauf hat sich die Ampelkoalition geeinigt?
* wodurch wird die Wärmewende auf 2029 verschoben?
* was passiert in Kommunen, in denen es noch keine Wärmeplanung gibt?
* warum sind „grüner Wasserstoff“ und „H2-ready“-Heizungen nun im Kompromiss so wichtig?
* sind Gasheizungen, die „auf Wasserstoff umrüstbar“ sind, gut für den Klimaschutz?
* die Ampelkoalition akzeptiert das Heizen mit Holz und Pellets nun ausnahmslos als erneuerbare Energiequelle – was bedeutet das für den Klimaschutz?
* was ist mit dem von der FDP so stark betonten Emissionshandel?
* was bedeutet der neue Kurs der Ampelkoalition für Wohnungs- und Hausbesitzer?
* was bedeutet der neue Kurs der Ampelkoalition zur Wärmewende für die Klimapolitik insgesamt?

In Gruppen einfach, schnell zu tragfähigen Entscheidungen kommen – workshop mit Franz Galler

Nicht endlos diskutieren, sondern zielstrebig Resultate finden!

Ob in Familie, im Freundeskreis, Beruf, Verein, der Politik oder in der Freizeit – überall müssen Entscheidungen getroffen werden und nicht selten führt dies zu Frustration oder gar Streit. Das muss nicht sein.

Die Teilnehmer des Workshops lernen mit dem SK-Prinzip den Weg zur gemeinsam besten Lösung. Der Workshop gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, im praktischen Tun und in einer Kleingruppe die faszinierende Methode zur Entscheidungsfindung zu erproben.

Lesen Sie hier, was das Besondere am Systemischen Konsensieren ist

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt, damit ausreichend Raum für das praktische Üben des SK-Prinzips ist
Workshop mit Franz Galler, ausgebildeter SK-Moderator
EUR 59,-
Samstag, 11.11. von 9 – 13 Uhr im Alten Feuerhaus, Bad Reichenhall – Raum 2.01 – Veranstalter: VHS Bad Reichenhall – ab August hier buchbar

 

Klimaschutz erlebbar machen – deutschlandweiter Aktionstag „Klima-Welt“ am 27.10. sucht Mitmachende

Foto: 360grad mensch gGmbH

Ziel des erstmals deutschlandweit stattfindenden „Aktionstags Klima-Welt“ am 27.10.2023 ist es, gemeinsam seitens verschiedenster Akteure das Thema Klimaschutz greifbar und erlebbar zu machen.

Gemeinden, Städte, Unternehmen, Schulen, Privatpersonen und Vereine/Verbände sind dementsprechend eingeladen, an diesem Tag dezentral Mitmach-, Informations- und Kreativ-Aktionen rund um das Thema Klimaschutz anzubieten.

Präsentieren Sie durch Ihre Teilnahme, mit welchen Projekten und Aktionen Sie sich in Ihrer Region für den Klimaschutz einsetzen und bereichern Sie damit auch die deutschlandweite Vernetzung!

Informationen und Anmeldung www.klima-welt.org.

Organisiert wird der Aktionstag von der gemeinnützigen gGmbH 360grad mensch, die das Konzept 2022 in den bayerischen Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land erfolgreich getestet hat.

Foto: 360grad mensch gGmbH

360grad mensch hat die Klima-App Climate We entwickelt.

 

Gemeinsam wandern und „wundern“ – am 2.9 im Wienerwald

“Menschen für Gemeinwohl Tag”

Begegnung und Austausch mit und unter Genossenschafter*innen, das hat sich die Genossenschaft für Gemeinwohl (GfG) gewünscht. Das Umweltcenter der Raiffeisenbank Gunskirchen, der GfG-Partner beim ersten Gemeinwohlkonto Österreichs, hat sich der Idee gerne angeschlossen.

Samstag, 02. September 2023, ca. 10 bis 16 Uhr

Bild: GfG

Wir wandern eine Runde im “Wienerwald” vom Bahnhof Dürrwien und enden beim Bahnhof Rekawinkel.

Wenn es für dich auch ein schöner Gedanke ist, und du gerne dabei sein möchtest, melde dich rasch an, die Teilnehmerzahl ist aus organisatorischen Gründen  auf 70 Personen begrenzt.

NKI-Projekt „Klimabonus“ (Chiemgauer e.V.) sucht zum 1.8.23 Projektmitarbeiter*in

Der Chiemgauer e. V. erforscht nachhaltige Formen der Regionalentwicklung, darunter Regionalwährungen wie den Chiemgauer. Im Bereich Klimaschutz setzt der Verein seit 2019 das vom BMWK geförderte NKI-Projekt „Klimabonus“ um.Foto: Chiemgauer e.V.

Der Verein sucht zum 01.08.2023 eine*n Projektmitarbeiter*in (Teilzeit: bis 50 %) zur Verstärkung des Klimabonus-Teams der Region Chiemgau.
Es handelt sich um eine bis zum Ende der Projektlaufzeit (28.02.2026) befristete Teilzeitstelle (50 %), die auch geteilt werden kann.
Arbeitsort ist die Region Chiemgau. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD Kommunen.
Bewerbung möglich bis zum 28.Juli – ausführliche Informationen und Kontakt hier

Die Bayerische Verfassung und das Gemeinwohl

Die Bayerische Verfassung vom 2.12.1946 – im Lichte der gerade erlebten menschlichen Katastrophe verfasst – und das „Gemeinwohl“

Rautenflagge | Bildarchiv Bayerischer Landtag

Artikel 3. Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl.

Artikel 103. (2) Eigentumsordnung und Eigentumsgebrauch haben auch dem Gemeinwohl zu dienen.

Artikel 117. …. Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.

Artikel 151. (1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.
(2) … Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls.

Artikel 153. Die selbständigen Kleinbetriebe und Mittelstandsbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe und Industrie sind in der Gesetzgebung und Verwaltung zu fördern und gegen Überlastung und Aufsaugung zu schützen. Sie sind in ihren Bestrebungen, ihre wirtschaftliche Freiheit und Unabhängigkeit sowie ihre Entwicklung durch genossenschaftliche Selbsthilfe zu sichern, vom Staat zu unterstützen. Der Aufstieg tüchtiger Kräfte aus nichtselbständiger Arbeit zu selbständigen Existenzen ist zu fördern.

Artikel 156. Der Zusammenschluss von Unternehmungen zum Zwecke der Zusammenballung wirtschaftlicher Macht und der Monopolbildung ist unzulässig. Insbesondere sind Kartelle, Konzerne und Preisabreden verboten, welche die Ausbeutung der breiten Massen der Bevölkerung oder die Vernichtung selbständiger mittelständischer Existenzen bezwecken.

Artikel 157. (1) Kapitalbildung ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zur Entfaltung der Volkswirtschaft.
(2) Das Geld- und Kreditwesen dient der Werteschaffung und der Befriedigung der Bedürfnisse aller Bewohner.

Artikel 158. Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Missbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.